Vermittler von Ferienunterkünften wie Airbnb dürfen dazu verpflichtet werden, der Steuerverwaltung bestimmte Angaben über Geschäfte zu übermitteln, die die Beherbergung von Touristen betreffen. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 27.04.2022 in einem Fall aus Belgien entschieden. Darin liege kein Verstoß gegen Unionsrecht.
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